KontaktKontaktSteuerberatung Sönmez Huyssenallee 70-72 Telefon: +49 201 31975485 Fax: +49 201 36449201 E-Mail:
| InfothekRecht / Zivilrecht Dienstag, 19.03.2024 Anspruch auf Zahlung von Stornogebühren bei verfrühtem Reiserücktritt während Corona-PandemieWer während der Corona-Pandemie eine Reise verfrüht absagt, kann verpflichtet sein, Stornogebühren zu zahlen. Eine verfrühter Reiserücktritt liegt etwa vor, wenn eine für Januar 2023 geplante Kreuzfahrt im August 2022 storniert wird. Ist der Reisende geimpft, ist es in diesem Fall zumutbar, die weitere Entwicklung abzuwarten. mehrRecht / Zivilrecht Dienstag, 19.03.2024 Untervermietung einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung zulässig - Anspruch auf ZustimmungEs kann ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung bestehen. Die Wohnung muss nach der Untervermietung nicht Lebensmittelpunkt des Mieters bleiben. mehrSteuern / Sonstige Dienstag, 19.03.2024 Ermittlung der für die Anwendung des Ertragswertverfahrens erforderlichen üblichen Miete bei gemischt genutztem GrundstückDas Finanzgericht Münster nahm dazu Stellung, auf welche Weise sich die für die Anwendung des Ertragswertverfahrens erforderliche übliche Miete ermitteln lässt und welche Erkenntnisquellen der Schätzung der üblichen Miete für das Bewertungsverfahren bei der Bedarfsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks zugrunde gelegt werden können. mehrSteuern / Einkommensteuer Dienstag, 19.03.2024 Leistungsempfänger bei Einkünften aus einer Leibrente - Abgrenzung zwischen Eigenversicherung und Versicherung für fremde RechnungFür die Abgrenzung zwischen einer Eigenversicherung des Versicherungsnehmers, in der die versicherte Person lediglich Gefahrsperson ist, und einer Versicherung für fremde Rechnung kommt es entscheidend auf den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und die nach diesen Vereinbarungen geschützten Interessen an. mehrSteuern / Einkommensteuer Montag, 18.03.2024 Kein Anspruch auf Pflegepauschbetrag bei nur geringfügigen PflegeleistungenEin Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10 % des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt. Die Pflegedauer muss mindestens 10 % des pflegerischen Zeitaufwandes betragen, um einen Abzug als außergewöhnliche Belastung zu rechtfertigen. mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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