KontaktKontaktSteuerberatung Sönmez Huyssenallee 70-72 Telefon: +49 201 31975485 Fax: +49 201 36449201 E-Mail:
| InfothekSteuern / Sonstige Donnerstag, 25.07.2024 Kein Anspruch auf Zurverfügungstellung von originalgetreuen Kopien personenbezogener Daten aus den Akten der FinanzbehördeWenn ein Steuerpflichtiger die ihm nicht ersichtliche Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage der von einem Bauträger erworbenen Immobilie nachvollziehen will, hat er keinen Anspruch auf uneingeschränkte Einsicht in alle diesbezüglichen Bewertungsakten, Feststellungsakten, Handakten der Betriebsprüfung und Daten der Finanzbehörde durch Übersendung von originalgetreuen Kopien der Akten der Finanzbehörde. mehrRecht / Zivilrecht Donnerstag, 25.07.2024 Reiseabbruch aus wichtigem Grund - Reiseveranstalter behält Anspruch auf Vergütung abzüglich ersparter AufwendungenWenn ein Reisender die Reise wegen des Todes eines nahen Angehörigen abbricht, behält der Reiseveranstalter zwar den Anspruch auf die volle Vergütung, allerdings muss er sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. mehrRecht / Zivilrecht Donnerstag, 25.07.2024 Keine Vergleichbarkeit von Mietwohnung und Vergleichswohnung bei Flächenabweichung von 33 % - Mieterhöhungsverlangen unwirksamWenn für ein Mieterhöhungsverlangen auf eine Vergleichswohnung verwiesen wird, muss diese mit der Mietwohnung vergleichbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Flächenabweichung von 33 % vorliegt. mehrSteuern / Einkommensteuer Mittwoch, 24.07.2024 Übertragung einer unverfallbaren Anwartschaft aus der betrieblichen Altersversorgung auf GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer als vGADas Finanzgericht Köln entschied zur ertragsteuerlichen Behandlung der Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung für den Verzicht auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit. mehrRecht / Sonstige Mittwoch, 24.07.2024 Bei unübersichtlicher Verkehrslage mit zu hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort: Polizist haftet bei grober FahrlässigkeitEin Polizeibeamter, der bei einem Einsatz mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall verursacht, kann für den hieraus entstehenden Schaden in Regress genommen werden, wenn er bei unübersichtlicher Verkehrslage mit zu hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort fährt. Das gilt jedenfalls, wenn der Einsatzzweck die Gefährdung Dritter nicht gerechtfertigt hat, da es nicht um eine akute Gefährdung von Personen ging. mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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